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Brief an das bischöfliche Ordinariat zu KonstanzStadtarchiv KonstanzKorrespondenz Ignaz Heinrich von WessenbergSignatur: B 167 1

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Brief an das bischöfliche Ordinariat zu KonstanzStadtarchiv Konstanz ; Korrespondenz Ignaz Heinrich von Wessenberg

Signatur: B 167 1


Belser, Caspar [Verfasser],Konstanz (Diözese) / bischöfliches Ordinariat [Adressat]

Thalheim bei Messkirch, 30.09.1827. - Brief

Inhaltsangabe: Die Verordnungen des Ordinariats sind für alle aufgeklärten Seelsorger "unausprechlich erfreulich". Aber die Ultramontanen und Obscuranten arbeiten dagegen und beachten die Verordnungen nicht. So geschehen mit der Ordinariatsverordnung vom 6. September 1826 "Von der Abschaffung des Herumtragens der maskirten Bilder der Heiliggesprochenen" und vom 8. September 1827 "Wegen Abstellung der Bilderherumtragung unter dem Sanctissimo". Er, Belser, hat sie "in Vollstreckung gebracht" und in einer Predigt erläutert: die Verehrung der Heiligen besteht nicht im Herumtragen ihrer Bildnisse, die uns nur an die Tugenden der Heiliggesprochenen erinnern sollen, sondern in der "Nachachtung" ihrer Tugenden. Die Gemeinde sah ein, dass sie das Herumtragen unterlassen könne. Einige Gemeindeglieder besuchten aber eine Messe in Messkirch, wo sie sahen, dass man sich die alten Bräuche nicht nehmen lässt. Sie schlossen, die Verordnung können nicht vom Bischof sein, denn "sonst wäre es überall abgestellt". Er, Belser, brachte sie so weit, die Sache bis zur Konferenz am 27. Oktober 1827 anstehen zu lassen. Er hofft, dass bischöfliche Verordnungen in ZUkunft überall befolgt werden.

Bemerkung: dt.

Pfad: Korrespondenz Ignaz Heinrich von Wessenberg / B

DE-611-HS-1768968, http://kalliope-verbund.info/DE-611-HS-1768968

Erfassung: 29. Dezember 2003 ; Modifikation: 8. Juli 2020 ; Synchronisierungsdatum: 2024-03-29T13:22:04+01:00