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Brief an WessenbergStadtarchiv KonstanzKorrespondenz Ignaz Heinrich von WessenbergSignatur: F 643 3

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Brief an WessenbergStadtarchiv Konstanz ; Korrespondenz Ignaz Heinrich von Wessenberg

Signatur: F 643 3


Flamm, Alois [Verfasser],Konstanz (Diözese) / Generalvikariat [Adressat]

[Munzingen], 28.04.1803. - Brief

Inhaltsangabe: Machte sich gleich an die Einrichtung der so nützlichen Pastoralkonferenzen, wenngleich der Dekan, "wie jeder Alte, zu neuen Einrichtungen etwas schwer die Hand biethet". Die Regiunkelsvorsteher sind bestellt, und der Stoff für die Konferenzen, "den ich so praktisch, als möglich, entwarf, wurde jedem in Kopie beigelegt. "Euer Hochwürden und Gnaden belieben [...] selbst einzusehen, wie auf diese Art nach und nach über die für die Pastorazion nöthigsten Gegenstände das gehörige Nachdenken erweckt und unter den Geistlichen eines Capitels eine ordentliche Übungsschule eingerichtet wird." Gestern in Biengen [bei Krozingen], "wo gerade Capitelsjahrszeit war", führte er den neuen Konferenzplan ein, und seine Mitbrüder zeigten sich zu seiner Freude sehr willfährig. Überhaupt sind die Seelsorger in seinem Kapitel "keineswegs lässig", und die Pfarrer leisteten schon vor dem neuen Dekret vom 5. Januar fast alles, was die hochbischöfliche Verordnung fordert. Die saumseligen Pfarrer werden vor allem "mit neuer Aufmunterung" zur Befolgung gebracht. Allerdings: Wo etwas ältere Leute sind, wird den erwähnten bischöflichen Verordnungen nicht Folge geleistet werden, und er ist sich sicher, "daß die besondere Christenlehre an den Feyertägen nachmittags, wo bisher Vesper gehalten worden, nicht durchführbar sind." Außerdem "möchten wir Seelsorger nur einmal das Glück erreichen, daß uns die weltlichen Behörden für die richtige Aufrichtung der Predigt und Christenlehre an Sonntägen sattsam unterstützten. Denn ohne diese kraftvolle Unterstützung helfen alle bischöflichen Verordnungen nichts, indem der böse Zeitgeist selbst unter dem Bauernvolke die Achtung für die geistliche Gewalt zu entkräften wußte - ja es wird den Pfarrern schon eine geraume Zeit zur nöthigen Maasregel, um einer bischöflichen Verordnung den gehörigen Eingang zu verschaffen, daß er bey der Kundmachung ausdrücklich die landesfürstliche Authorität, die er mit dem Placito regio präsummieren kann, beysetzt. Des Pfarrers einzelne Ermahnungen werden nur insoferne, als er bey der Gemeinde im Credit steht, nicht weil er geistl. Obrigkeit ist, angenommen. Euer Hochwürden und Gnaden belieben daraus gütigst zu schließen, wie einen harten Stand der Seelsorger hat in der gegenwärtigen Lage, wo er seiner Behörde so gern oft folgen möchte und allein gegen alle Hindernisse kämpfen muss, darunter die Arreligiosität so mancher Beamten, die dem Pfarrer nachreden, wo sie immer können, und die mangelnde Unterstützung von den höhern und niedern Stellen wohl die größten und kränkendsten sind". Gemeinde Feldkirch mit Streit um die Frühmesse - geistl. und pol. Interessen der Regierung in Freiburg.

Bemerkung: dt.

Pfad: Korrespondenz Ignaz Heinrich von Wessenberg / F

DE-611-HS-1768786, http://kalliope-verbund.info/DE-611-HS-1768786

Erfassung: 4. Mai 2005 ; Modifikation: 9. Juli 2020 ; Synchronisierungsdatum: 2024-03-29T13:22:09+01:00