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Hof- bzw. Familiennamen des 17. und 18. JahrhundertsSorbisches KulturarchivNachlass Gotthold Schwela/Bogumił ŠwjelaSignatur: ZM XXXV 17 A

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Hof- bzw. Familiennamen des 17. und 18. JahrhundertsSorbisches Kulturarchiv ; Nachlass Gotthold Schwela/Bogumił Šwjela

Signatur: ZM XXXV 17 A


1900-1937. - 123 Blatt, Deutsch Niedersorbisch. - Dokumentation, Liste

Inhaltsangabe: Exzerpte aus alten Kirchenbüchern, auch auf Anfrage für Pfarrer Schwela angefertigt; betrifft Parochien des Kreises Cottbus: Burg/Bórkowy, Dissen/Dešno, Kolkwitz/Gołkojce, Komptendorf/ Górjenow, Cottbus/Chośebuz, Jänschwalde/Janšojce, Kahren/Korjeńe, Lieskow/Liškow, Leuten/Lutol, Madlow/Modłej, Peitz/Picnjo, Werben/Wjerbnjo.

https://digital.serbski-institut.de/ska-de611hs3762443 (Digitalisat)https://digital.serbski-institut.de/oai?verb=GetRecord&metadataPrefix=mets&identifier=oai:serbski-institut.de:ska-de611hs3762443 (METS )

Bemerkung: Bis zur Auflösung der Erbuntertänigkeit galten in der feudalen Administration sowie in den Kirchenbüchern der Frühen Neuzeit ausschließlich unveränderliche (sorbische) Hofnamen zur Identifikation einer Person. Die steuer- und fronpflichtigen Hofbesitzer akzeptierten mit der Übernahme einer Wirtschaft den Hofnamen in Ergänzung ihres Taufnamens zeitlebens als ihren Zweitnamen, wie eine Steuernummer. Sie wurden auch in der Dorfgemeinschaft nach ihren Hofnamen benannt, unabhängig von ihrer Herkunft und den häufig anderslautenden Zweitnamen ihrer Eltern. Bei erfolgreicher Bewirtschaftung eines Hofes sowie geeignetem Nachwuchs konnte ein Hof dennoch über mehrere Generationen in einer blutsverwandten Familie verbleiben. War nur noch eine Tochter vorhanden, nahm der einheiratende Ehemann ihren bzw. genauer den Namen des Hofes an. Herrschaftliche Regulierungen in dieser Beziehung galten als sittenwidrig. Überschüssige Kinder mussten in der Regel den Hof verlassen und sich andere Existenzen suchen und nahmen ggf. als Landbesitzer und -besitzerinnen woanders andere Namen an. Danach benutzte man noch lange Hof- und Familiennamen als Zweitnamen einer Person nebeneinander, wobei in der sorbischen Kommunikation bevorzugt die alten Hofnamen verwendet wurden. In der deutschen Kommunikation wurden sie später gern als Spitznamen gebraucht. In amtlichen und geschäftlichen Zusammenhängen mussten mit dem Einzug bürgerlicher Gesetzgebung die patrilinearen Familiennamen benutzt werden, die um die Mitte des 19. Jahrhunderts auch in den kirchlichen Registern als Standard eingeführt wurden. Dieses führte vorübergehend zu mancherlei Unklarheiten und Konfusionen über die wahre Identität einer Person, insbesondere bei regerem Eigentums- und Pfarrerwechsel. Dieser Prozess war im 19. Jahrhundert in ganz Ostelbien im Gange, verlief in der Lausitz jedoch durch die lange anhaltende, ethnische Differenz zwischen Umgangs- und Verwaltungssprache wesentlich zäher, mancherorts bis zur Jahrtausendwende. Der historische Systemwechsel war Schwela nicht bewusst, obgleich er dessen Auswirkungen oft beschrieb und dokumentierte; hier: ZM XXXV 17 E, Blatt 35 ff. Erste wissenschaftliche Untersuchungen zu diesem Thema wurden in den 1930-er Jahren vermutlich aus rassepolitischen Bedenken abgebrochen. Bis heute erscheint es in genealogischen Recherchen unreflektiert.

Objekteigenschaften: Handschrift

Pfad: Nachlass Gotthold Schwela/Bogumił Šwjela / 2. Werk / 2.4 Sprachwissenschaftliches Werk / 2.4.3 Namenkundliche Sammlungen und Studien

DE-611-HS-3762443, http://kalliope-verbund.info/DE-611-HS-3762443

Erfassung: 15. September 2021 ; Modifikation: 15. September 2021 ; Synchronisierungsdatum: 2025-10-06T18:08:15+01:00