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Brief an den Freiherrn von Ow Stadtarchiv Konstanz Korrespondenz Ignaz Heinrich von Wessenberg Signatur: S 2144 32
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Brief an den Freiherrn von Ow Stadtarchiv Konstanz ; Korrespondenz Ignaz Heinrich von Wessenberg
Signatur: S 2144 32
Wessenberg, Ignaz Heinrich von (1774-1860) [Verfasser], Ow-Wachendorf, Joseph Wunibald von (1747-1814) [Adressat]
Bern, 28.11.1801. - Brief
Inhaltsangabe: Ist durch seine Geschäfte bei der Helvetischen regierung den Angelegenheiten im Reich "etwas entfremdet" und an der Fortsetzung der interessanten Korrespondenz mit E.G. gehindert worden. Will ihm aber nun endlich seine Ansichten mitteilen. "Die Deputation, welche das Entschädigungsgeschäft ???? soll, ist bekanntlich erneut und vom Kaiser genehmigt. Auch ist Regensburg zum Ort ihrer Zusammenkunft bestimmt, und bis im Jänner 1802 wird dieselbe wahrscheinlich erfolgen. Es ist zu vermuthen, daß vorher zwischen den großen Mächten bereits die Grundlinien der Säkularisationen und Entschädigungen gezogen und ausgemacht seyn werden, wobei wohl nun ihre ????? die Norm sein möchte. Die Reichsdeputation bliebe jedoch immer noch übrig, näher Bestimmungen und Modifikationen zu machen und hierbei sollte Recht und Billigkeit die einzige Norm abgeben. Da es hier um die Existenz eines jeden einzelnen Hochstifts und Kapitels und um Rettung seiner Haabe und dem ??? zu thun iswt, so ist vor mit sehen, daß jedes Hochstift und Kapitel einen eignen Kapitularen oder Rath an den Sitz der Deputation absenden werde, welcher daselbst seine besondere Angelegenheiten bestmöglichst besorge. Sehr wünschenswerth scheint es mir aber bei dieser Gelegenheit, daß die Abgeordneten der verschiedenen geistlichen Reichsstände zusammentreten und miteinander über die ihrem allseitigen Interesse gemeinschaftlicher Gesinnung in Hinsicht der die die Säkularisationen modifizierende nähere Bestimmungen übereinkommen und sich zur Verständigung derselben und zur Ergreifung gemeinsamer Maßnahmen in dieser Absicht verbindlich machen möchten. Diese Grundzüge sind in einem schönen Schreiben Sr. hochfürstlichen Gnaden von Eichstädt an Regensburg und in einem Aufsatz des Herrn Fürstbischofs von Konstanz auf eine sehr geistvolle Art enthalten. Diese beiden Aktenstücke könnten daher meines Erachtens der Übereinkunft um so füglicher zum Grund gelegt werden, da sie bereits den zustimmenden Beifall vieler geistlicher Reichsfürsten erhalten haben. Wenn der kurmainzische Directorialgesandte, Baron von Steigentesch, auf ausdrücklichen Befehl seines Hofes, wie zu hoffen ist, der Übereinkunft beitritt, so wird es in der Ordnung sein, daß die verabredeten Grundzüge durch ihn an die Reichsdeputation gebracht, nur von ihm nomine omnium des Deputation sowohl als der kaiserlichen Plenipotenz zur Berücksichtigung empfohlen werden. Die besonderen Angelegenheiten und Verhältnisse einzelner Hochstifte müssten sodann von ihren einzelnen Abgeordneten der Reichsdeputation dargelegt werden. Es wäre nicht einmal ratsam, die Assotiution ??? auch auf die Berichtigung der besonderen Interessen ausdehnen zu wollen, sondern es scheint mir zur Vermeidung allen Anlasses zu Missverständnissen unf Zwietracht zwischen den geistlichen Reichsständen selbst am besten, daß ohre Assotiution bei dem allgemeinen Wohl des deutschen Reichs, der höhern Geistlichkeit und des Reichsadels, welche so sehr gefährdet sind, stehen zu bleiben, und die Anwendung der hierrüber ???? Grundzüge der Reichsdeputation und kaiserlichen Plenipotenz überlassen. Dieses ist, was meiner geringen Einsicht nach uns in den jetzigen Umständen zu thun bleibt.Bemerkung: dt.
Ausreifungsgrad: Konzept (Datum und Adresse eigenhändig)
Pfad: Korrespondenz Ignaz Heinrich von Wessenberg / S
DE-611-HS-1768810, http://kalliope-verbund.info/DE-611-HS-1768810
Erfassung: 21. August 2003 ; Modifikation: 13. Juli 2020 ; Synchronisierungsdatum: 2025-09-19T12:21:37+01:00