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Gerhart Pohl an Johannes R. BecherArchiv der Akademie der KünsteJohannes R. Becher-KorrespondenzSignatur: 11787

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Gerhart Pohl an Johannes R. BecherArchiv der Akademie der Künste ; Johannes R. Becher-Korrespondenz

Signatur: 11787


Berlin. - 1 Bl., 2 S., Deutsch [masch, hs.U.]. - Brief

Inhaltsangabe: Macht Johannes R. Becher, in seiner Eigenschaft als PEN-Mitglied, Mitteilung von der Verurteilung der Buchhändlerin Ursula Mocny auf 18 Monate Gefängnis durch das Ostberliner Volksgericht. Dieses Urteil stützte sich auf Kontrollratsdirektive Nr. 38 vom 12.10.1946, wonach Frau Mocny durch den Verkauf religiösen Schriften gegen das Gesetz verstoßen habe. Es handle sich seiner Meinung nach hier um die Unterdrückung der Äußerungsfreiheit. Nach Absatz 4 der PEN-Charta sei Becher dazu verpflichtet, "das Recht wiederherzustellen oder eine Begnadigung zu bewirken oder im Falle der Ablehnung beider Möglichkeiten durch den Staat öffentlich von dem Urteil abzurücken, in jedem Fall also der PEN-Charta zu genügen".

Pfad: Johannes R. Becher-Korrespondenz

DE-611-HS-1211713, http://kalliope-verbund.info/DE-611-HS-1211713

Erfassung: 24. Januar 2007 ; Modifikation: 24. Januar 2007 ; Synchronisierungsdatum: 2025-08-05T00:15:38+01:00