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Antwort auf die Werbung Herzogin Dorothea Susannas von Sachsen-WeimarForschungsbibliothek GothaNachlass Herzogin Dorothea Susanna von Sachsen-Weimar (1544-1592)Signatur: Chart. A 73, Bl. 233v-234r

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Antwort auf die Werbung Herzogin Dorothea Susannas von Sachsen-WeimarForschungsbibliothek Gotha ; Nachlass Herzogin Dorothea Susanna von Sachsen-Weimar (1544-1592)

Signatur: Chart. A 73, Bl. 233v-234r


Dresden, 06.12.1576. - 2 Bl.. - Dokument

Inhaltsangabe: Die Visitation wird baldmöglichst durchgeführt. Bartholomäus Gernhard darf in der Schloßkirche predigen und dort das Abendmahl austeilen. Wenn die Visitatoren in Weimar sind und der Stadtrat darum bittet, Bartholomäus Rosinus als Superintendenten berufen zu dürfen, wird der Kurfürst dann seinen Beschluß fassen. Prinz Friedrich Wilhelm darf in Weimar sein Studium fortsetzen und auf Wunsch der Mutter Philipp Wilhelm Münch als Lehrer erhalten. Der Kurfürst wird nach der Visitation seinen Beschluß über die 1573 entlassenen Pfarrer fassen.

Dorothea Susanna, Sachsen-Weimar, Herzogin (1544-1592) [[Adressatin] [nicht dokumentiert]]

Bemerkung: Weitere Abschriften s. Chart. A 72, Bl. 114v-115r; Chart. A 106, Bl. 474r-475r; Chart. B 36, Bl. 53v-54v.

Ausreifungsgrad: Abschrift

Pfad: Nachlass Herzogin Dorothea Susanna von Sachsen-Weimar (1544-1592) / Akten zur Konfessionspolitik / Akten zur Konfessionspolitik Herzogin Dorothea Susannas von Sachsen-Weimar zwischen 1573 und 1578

DE-611-HS-3438165, http://kalliope-verbund.info/DE-611-HS-3438165

Erfassung: 11. Dezember 2009 ; Modifikation: 12. September 2018 ; Synchronisierungsdatum: 2024-03-29T15:54:52+01:00